Cannabis-Grenzwert für Straßenverkehr wird noch erarbeitet

Verkehr — Antwort — hib 762/2023

Der Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) enthält laut Bundesregierung „keine Regelungen zu Grenzwerten im Straßenverkehr“.


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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) werde die für die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen maßgeblichen Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Rahmen des Paragrafen 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) auf wissenschaftlicher Grundlage untersuchen und ermitteln und hierzu eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einrichten, heißt es in der Antwort der Regierung (20/8691) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8380).

Der Grenzwert zu THC sei so zu bestimmen, „dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibt“, schreibt die Regierung. Die genannte Arbeitsgruppe habe zum Ziel, die Grenzwerte für THC im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a StVG „ergebnisoffen zu untersuchen und zu ermitteln“.

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