Carsharing parkt sich besser

© panthermedia | chesky_w
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Wer sein Auto teilt, soll es besser parken können

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es für Carsharing künftig Privilegien beim Parken. Damit kommt sie auch einer Bitte des Bundesrates nach. Entsprechend begrüßt die Länderkammer das Vorhaben in ihrer Stellungnahme vom 10. Februar 2017.


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Danach sollen Kommunen für Carsharing-Fahrzeuge separate Parkflächen ausweisen können, die zudem gebührenfrei sind. Sie dürfen dabei Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben bevorzugen.

Zentralere Standorte

Außerdem ermöglicht der Gesetzentwurf Carsharing-Anbietern, ihren Standort in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen. Ihre Autos können dann in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen abgeholt bzw. zurückgegeben werden.

Datenschutzauflagen für Carsharing-Anbieter

Nach Ansicht der Länder sollten die neuen Regelungen auch für mitgliedschaftlich organisierte Carsharing-Modelle gelten. Außerdem bitten sie in ihrer Stellungnahme um Prüfung, inwieweit die vorgesehenen Sondererlaubnisse für Carsharing-Anbieter an Datenschutzauflagen zum Schutz der Kunden geknüpft werden könnten.

Länder forderten bereits 2009 Privilegien

Der Bundesrat hatte sich bereits 2009 und erneut 2013 dafür ausgesprochen, verbesserte Bedingungen für das Angebot von Carsharing in Städten und Gemeinden zu schaffen, um so umweltfreundlicheres Autofahren zu unterstützen und die Luftschadstoffe sowie Klimagasemissionen zu senken (BR-Drs.153/09 (B) und 553/13 (B)).

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

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