Dalkestraße ist jetzt Fahrradstraße

Dalkestraße ist jetzt Fahrradstraße
Dalkestraße ist jetzt Fahrradstraße

Auch auf der Park- bis zur Brunnenstraße haben Radfahrer und Radfahrerinnen Vorrang

Die Dalkestraße und – in ihrer Fortsetzung - die Parkstraße bis zur Einmündung Brunnenstraße sind ab sofort Fahrradstraßen.


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Nach dem Postdamm ist das die zweite Umwidmung einer Gütersloher Straße für den Vorrang des Radverkehrs – und es ist die erste Innenstadt-Straße – ein Signal zur Stärkung des Radverkehrs in einer Stadt, die alle Voraussetzungen für „Radfahrfreundlichkeit“ hat. Am Montag (16. September) wurde sie offiziell eröffnet. Bürgermeister Henning Schulz, selbst bekanntlich wann immer möglich mit dem Rad unterwegs, gab die Strecke symbolisch frei, begleitet von Vertretern des ADFC, der Kreispolizeibehörde und des Ordnungsamtes, das bereits für die notwendige Beschilderung gesorgt hatte.

„Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist ein Teil der Maßnahmen zum Ausbau klimafreundlicher Mobilität,“ sagte Henning Schulz. „Die Basis für die Einrichtung der Fahrradstraße Dalkestraße und Parkstraße sei der Masterplan klimafreundliche Mobilität und den Workshops mit Bürgern und Bürgerinnen dazu gewesen Von dort kam die Anregung, denn Voraussetzung für eine Fahrradstraße ist, dass der Radverkehr bereits die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies kurzfristig zu erwarten ist. Die Dalkestraße von der Blessenstätte bis zur Neuenkirchener Straße und die Parkstraße von der Neuenkirchener Straße bis zur Brunnenstraße sind daraufhin von der Verkehrsplanung, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde auf die Machbarkeit untersucht worden. Nach weiteren Beratungen in verschiedenen Gremien – wie z.B. dem AK Mobilität – und der Information im Planungsausschuss wurde das Projekt jetzt umgesetzt.

Für die Dalkestraße und die Parkstraße bis zur Brunnenstraße bedeutet das: Radfahrende haben auf der Fahrradstraße absoluten Vorrang gegenüber dem anderen Verkehr. Sie dürfen auch nebeneinander fahren. Autofahrer müssen sich unterordnen. Überholen durch Kraftfahrzeuge ist zwar grundsätzlich erlaubt, der Radverkehr darf jedoch weder gefährdet noch behindert werden. In diesem Zusammenhang hat die Polizei einmal mehr auf die Abstandsregelung von mindestens 1,50 Meter beim Überholen von Fahrrädern hingewiesen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/. Eine besondere Beschilderung ist dazu nicht erforderlich. Sofern es notwendig ist, muss der Autofahrer diese Geschwindigkeit logischerweise auch verringern.

Im Gegensatz zur Fahrradstraße Postdamm, die nur für den Anliegerverkehr freigegeben ist, bleiben die Fahrradstraßen Dalkestraße und Parkstraße auch für den allgemeinen Verkehr frei. Aber die Verkehrsteilnehmenden haben grundsätzlich Vorfahrt. Für die Parkstraße bedeutet das: Die bisherige „Rechts-vor-Links“-Regelung aufgehoben ist. Die Seitenstraßen (z.B. Reckenberger Straße) sind ab sofort entsprechend untergeordnet. Die Beschilderung wurde entsprechend angepasst.

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