De-Minimis-Förderrichtlinie 2016 tritt in Kraft

Bär: Förderung jetzt auch für 7,5 Tonner möglich

Heute tritt die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums „über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ in Kraft.

Unser Förderprogramm hat sich bewährt. Die Harmonisierungsmittel kommen bei den Unternehmen an. 2016 stellen wir erneut rund 260 Millionen Euro bereit. Ab heute können die Unternehmen ihre Förderanträge einreichen.


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Wichtigste Neuerung in diesem Jahr: Die Richtlinie gilt nun auch für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Damit stehen wir weiter zu unserer Mautharmonisierungszusage, sagte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik.

Änderungen im Vergleich zur Förderperiode 2015 sind u.a.:

  • Analog zur Mautpflichtgrenze wurde die Gewichtsgrenze für die Zuwendungsberechtigung auf 7,5 Tonnen gesenkt.
  • Zukünftig sind auch Miete und Leasing von bestimmten, im Maßnahmenkatalog genannten Ausrüstungsgegenständen förderfähig.
  • Neu aufgenommen wurden u.a. Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen.
  • Bei Reifen wird die Förderung auf besonders rollwiderstandsoptimierte (Energie-Effizienz-Klassen A bis C) und geräuscharme (mit einer schwarzen Schallwelle gekennzeichnete) Reifen konzentriert.
  • Zukünftig werden konkrete Maßnahmen beantragt und bewilligt bis der Fördertopf leer ist. Es können maximal fünf Anträge pro Unternehmen je Förderjahr gestellt werden. Durch die Neuregelung wird der Mittelabfluss optimiert, „Anträge auf Vorrat“ werden erschwert.
  • Anträge können nur noch elektronisch beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden: https://antrag-bvbs.bund.de/.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.bmvi.de/De-Minimis.

Im Rahmen des Förderprogramms „De-Minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Das Programm ist Teil der sogenannten „Mautharmonisierungszusage“ und wird aus den Lkw-Mauteinnahmen finanziert.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur direkter Link zum Artikel