Deutsche Umwelthilfe wird gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Rechtsmittel einlegen

Deutsche Umwelthilfe fordert im laufenden Rechtsverfahren den Entzug der Betriebserlaubnis für Diesel-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf über den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Stilllegung von Euro 5 Diesel Pkw mit Betrugssoftware erklärt die DUH, dass sie kurzfristig Kontakt mit der Landeshauptstadt Düsseldorf aufnehmen wird, um den Weg für eine Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts frei zu machen.


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Diese wurde ausdrücklich zugelassen und ermöglicht eine schnellstmögliche Klärung der Rechtsfrage durch das Bundesverwaltungsgericht.

„Die Rechtsansicht des Gerichts, dass einzelne Autos keine Auswirkung auf die Luftqualität hätten, können wir nicht nachvollziehen. An den stark belasteten innerstädtischen Durchfahrtsstraßen beträgt der Anteil der Dieselfahrzeuge an der Schadstoffbelastung bei Stickstoffdioxid 80 Prozent und mehr“, so Jürgen Resch Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir wussten, dass wir mit dieser Klage, ebenso wie im Jahr 2005 mit unseren Parallelverfahren zur Durchsetzung des einklagbaren ‚Rechts auf saubere Luft‘, rechtliches Neuland beschreiten“, so Resch weiter.

„Die Entscheidung des Gerichts, die Klage abzuweisen halten wir aus gleich mehreren Punkten für unzutreffend. Das Klagerecht für Umweltverbände ist durch den Europäischen Gerichtshof mehrfach bestätigt worden, auch für vergleichbare Fälle wie diesen. Wir gehen daher davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht diese rechtliche Bewertung der DUH bestätigen wird, jedenfalls aber dem europäischen Gerichtshof diese Frage zur Klärung vorlegt“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt.

Deutsche Umwelthilfe e.V direkter Link zum Artikel