Deutscher Bundestag: Mobilität in Städten und Gemeinden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort - 15.11.2018 (hib 880/2018)

"Die Bundesregierung fördert die Schaffung von nachhaltigen, bezahlbaren Mobilitätsangeboten in den Städten und Gemeinden durch Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), des Radverkehrs sowie von Sharing-Angeboten, um deren Attraktivität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr weiter zu steigern."


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/4958) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4477).

Die Länder erhielten dazu in diesem Jahr vom Bund Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro, Entflechtungsmittel von rund 1,3 Milliarden Euro und Finanzhilfen nach dem GVFG-Bundesprogramm (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) in Höhe von rund 0,3 Milliarden Euro. Das GVFG-Bundesprogramm werde bis 2021 auf eine Milliarde Euro angehoben, heißt es in der Antwort.

Der Bund stelle zudem für die Förderung des Radverkehrs jährlich etwa 130 Millionen Euro bereit, beispielsweise für den Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder und Kommunen sowie von Radwegen an Bundesfernstraßen. Im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft würden zudem Kommunen mit erhöhten Stickoxid-Belastungen bei der Gestaltung von Maßnahmen zur Digitalisierung und stärkeren Vernetzung von Individualverkehr und ÖPNV mit insgesamt 500 Millionen Euro unterstützt.

Die Regierung verweist außerdem darauf, dass am 1. September 2017 das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz) in Kraft getreten sei. Bevorrechtigt würden sowohl stationsgebundenes Carsharing als auch nicht stationsgebundene Carsharingfahrzeuge. Für das stationsbasierte Carsharing werde den zuständigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, Abhol- und Rückgabestellen an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern. Auf diese Weise soll eine Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Rad- und Fußverkehr unterstützt werden. Zur Schaffung entsprechender Verkehrszeichen im Hinblick auf Parkbevorrechtigungen für Carsharingfahrzeuge würden zeitnah die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angepasst, kündigt die Bundesregierung an.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel