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Im Frühjahr 2016 wurde parallel dazu vom Bundesministerium ein Förderaufruf der Förderrichtlinie Elektromobilität veröffentlicht, der die Möglichkeit schuf, die Ausarbeitung der einzelnen Handlungsfelder in Form von Studien und Projekten finanziell fördern zu lassen. Diese Ausschreibung bot die Chance, dass umsetzungsorientierte kommunale Elektromobilitätskonzepte bis zu 80% unterstützt werden – mit Erfolg.
Im Mai 2016 folgte die Bewerbung der Stadt Mainz für die drei Felder
- „E-Fahrzeugflotten“,
- „E-Quartiersbezogene Lösungen“ sowie
- „E-Kommunikation“,
die nun vom Bundesverkehrsministerium positiv als förderungsfähig beurteilt wurde. Vorab hatte der Verkehrsausschuss im April 2016 die Aufnahme in das Förderprogramm befürwortet. Das Fördervolumen beträgt 59.000 Euro.
„Wir freuen uns sehr, dass die Strategie zum Ausbau der Elektromobilität in Mainz nun durch die Förderung des Bundes gewürdigt wird. Um Elektromobilität voranzubringen, bedarf es weit umfangreicherer Maßnahmen als das alleinige ,Aufstellen einiger Ladesäulen‘. Die E-mobilitätsfreundliche Ausgestaltung von Stadtquartieren, die Umrüstung von Fahrzeugflotten und die breite Kommunikation mit verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren sind hierbei ebenso unverzichtbare Bausteine. Die Förderung wird uns dabei helfen, unsere ganzheitliche Strategie zielgerichtet voranzutreiben", zeigt sich Umwelt- und Verkehrsdezernentin Katrin Eder von der Berliner Entscheidung begeistert.
Das Hauptziel besteht in der Umsetzung konkreter Vorhaben, also
- der Verankerung von Elektromobilität in Quartieren,
- dem Aufbau umweltfreundlicher Fahrzeugflotten und
- einer auf die Handlungsfelder angepassten Informations- und
Kommunikationskampagne.
Die Detailuntersuchung soll Schnittstellen zu bestehenden und zukünftigen städtischen Instrumenten beinhalten (z.B. Luftreinhaltplan 2016, Lärmaktionsplan 2016). Sowohl die Handlungsstrategie als auch Detailuntersuchung ergänzt die Vorarbeiten auch für die Erstellung des Masterplans „100 % Klimaschutz“. Die Stadt Mainz möchte auf lange Sicht bei begrenzten finanziellen Ressourcen Transformationsprozesse anstoßen, die durch die Einbindung privater oder halböffentlicher Einrichtungen fortgeführt werden können.
„Nachhaltigkeit“ entfaltet sich nur dann, wenn die Konzepte und Maßnahmen auch „von unten gelebt“ und nicht von „oben verordnet“ werden.