DGUV Vorschrift und die DE-Minimis Verordnung

1. Veröffentlichung der DE-Minimis Verordnung für 2015:

Das Bundesamt für Güterverkehr hat die neuen Richtlinien für die Fördermaßnahme „DE-Minimis“ bekannt gegeben. Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen (nach § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes) und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der BRD zugelassenen Nutzfahrzeuges sind, können die Förderung beantragen.


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Für die erfolgreiche Antragstellung müssen mehrere weitere Kriterien erfüllt sein. Der Förderhöchstbetrag für eine Maßnahme beträgt 2.500 Euro.

Im Vergleich zur diesjährigen Förderperiode wird es folgende Änderungen geben:

Die Anrechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben sinkt von 90 auf 80 Prozent.

Die Anzahl der maximal förderfähigen Fahrzeuge steigt von 26 auf 33.

In 2015 werden „alle Einheiten, die rechtlich oder de facto von ein und derselben Einheit kontrolliert werden, als ein einziges Unternehmen“ angesehen und sind daher nicht mehr einzeln förderfähig.

Bei der Antragstellung muss der Durchführungsort der Maßnahme angegeben werden (wichtig für Unternehmensverbünde).

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2015 beginnt ab dem 01. Oktober 2014 und endet am 31. Oktober 2014.

Auf http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Deminimis/Deminimis_2015/demin15_node.html

finden Sie alle Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung.

2. Die neue DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ gilt seit 1. August 2014

Nachdem im Mai dieses Jahres die Regeln und ihre Darstellung neu strukturiert wurden, löst nun die DGUV Vorschrift 1 die BGV A1 ab. In dieser Vorschrift zur Prävention werden alle wesentlichen Anforderungen aufgeführt, die im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz an einen Unternehmer gestellt werden.

Die Darstellung aller Pflichten und Hinweise wurde überarbeitet und soll nun übersichtlicher, klarer und vereinheitlicht erfasst sein.

Die wesentlichen Änderungen finden sich bei der Auswahl von Ersthelfern, der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, der Berücksichtigung von Qualifizierungsanforderungen bei bestimmten Tätigkeiten und im staatlichen Arbeitsschutzrecht für alle Versicherten.

In den Anlagen werden diese Änderungen zusammengefasst dargestellt und erläutert.

DGUV Vorschrift und die DE-Minimis Verordnung - Anhang 1
Bundesamt für Güterverkehr