Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen treten am 31. Mai in Kraft
Keine Änderungsbedarfe nach Prüfung der Urteilsbegründung
Die vom Senat im Juni 2017 beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge an der Stresemannstraße (für LKW) und an der Max-Brauer-Allee (LKW und PKW) können wie geplant in Kraft treten.
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