Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen treten am 31. Mai in Kraft

Keine Änderungsbedarfe nach Prüfung der Urteilsbegründung

Die vom Senat im Juni 2017 beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge an der Stresemannstraße (für LKW) und an der Max-Brauer-Allee (LKW und PKW) können wie geplant in Kraft treten.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das hat die Prüfung der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts ergeben. Die Beschränkungen werden für alle Diesel-Fahrzeuge gelten, die die Euronorm 6 (PKW) bzw. VI (für LKW) nicht erfüllen. Der Termin für das Inkrafttreten wird der 31. Mai 2018 sein.

Stadt Hamburg direkter Link zum Artikel