Dieselfahrverbot in Stuttgart

Anträge für Ausnahmegenehmigungen nur bei der Stadt Stuttgart

Seit dem 1. Januar gilt in Stuttgart ein Verkehrsverbot für alle Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Die Stadt Stuttgart ist für Ausnahmegenehmigungen zuständig; bislang sind dort mehr als 6.000 Anträge dafür eingegangen.


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Allerdings sind die Hürden für eine Genehmigung recht hoch; darauf weisen das Landratsamt und die Stadtverwaltung Stuttgart hin.

So reicht beispielweise die Tatsache, in Stuttgart zu arbeiten, als Begründung nicht aus. Selbst Menschen, die im Schichtdienst arbeiten, bekommen eine Ausnahmegenehmigung nur dann, wenn sie nicht auf den ÖPNV ausweichen können. Wer lediglich durch die Stadt durchfahren will, kann grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Von dem Verbot generell ausgenommen sind hingegen der Lieferverkehr, Rettungskräfte, Menschen mit bestimmten Behinderungen oder medizinische Notfälle. Auch für Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder für den Rettungsdienst sowie einige andere Institutionen gilt eine Ausnahme. Sonderrechte genießen darüber hinaus Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind.

In berechtigten Einzelfällen können Anträge auf Ausnahmegenehmigungen beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart, Jägerstraße 14, oder online unter https://service.stuttgart.de gestellt werden. Fragen beantwortet das Amt telefonisch unter 0711 216-32120 oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de. Informationen gibt es zudem im Internet auf www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

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