E-Fahrzeuge im Fuhrpark: Aktueller Förderaufruf des BMVI

Unterstützung durch das Referat Umwelt möglich

Aktuell fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Anschaffung von Elektrofahrzeugen in Flotten und die dafür benötigte Ladeinfrastruktur mit Investitionszuschüssen.


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Für wirtschaftlich tätige Unternehmen beträgt die Zuwendungshöhe 40 Prozent - für KMU sogar bis zu 60 Prozent – der Investitionsmehrkosten eines E-Fahrzeuges gegenüber einem konventionellen Verbrenner. Bei der Ladeinfrastruktur wird die Hardware ohne Installationskosten gefördert. Um das Förderprogramm nutzen zu können, brauchen Unternehmen eine Bestätigung Ihrer Kommune, dass die Elektrifizierung des Fuhrparks Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist. Die Stadt Kaiserslautern verfolgt im Rahmen Ihres „Masterplans 100% Klimaschutz“ das Leitbild Null-Emissions-Stadt Kaiserslautern bis 2050. Daneben zeigt der „Mobilitätsplan Klima+ 2030“, wie mit konkreten Maßnahmen im Verkehrsbereich Treibhausgasemissionen eingespart werden können. Hierzu kann die Elektromobilität einen entscheidenden Beitrag leisten, vor allem im Hinblick auf die Luftreinhaltung in der Innenstadt. Falls Ihr Unternehmen Elektrofahrzeuge anschaffen und hierbei auf die Bundesförderung zurückgreifen möchte, unterstützt die Stadt Kaiserslautern Sie gerne mit einer entsprechenden Bestätigung. Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an: umweltschutz@kaiserslautern.de

Der Aufruf in der "Förderrichtlinie Elektromobilität" läuft bis zum 31.08.2018. Es müssen mindestens zwei Elektrofahrzeuge angeschafft werden. Eine Kombination der Förderung mit dem Umweltbonus (Kaufprämie) ist möglich. Weitere Informationen zu diesem und anderen Förderprogrammen finden Sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz unter https://www.energieagentur.rlp.de/elektromobilitaet

Für Unternehmen, die keine zwei E-Fahrzeuge beschaffen können oder wollen, ist die Anschaffung auch nur unter der Nutzung des Umweltbonus möglich. Eine weitere Alternative bietet das Leasing eines E-Fahrzeuges. Dabei können Leasingunternehmen unter den oben genannten Voraussetzungen geförderte E-Fahrzeuge anschaffen und entsprechend angepasste Angebote unterbreiten. Auch hierbei muss die Stadt eingebunden werden.

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