E-Mobilität in Braunschweig: Konzession für Bau und Betrieb von Ladesäulen soll ausgeschrieben werden

Braunschweiger Verwaltung legt Ratsgremien Beschlussvorschlag vor – Erstes Ziel: 200 Ladepunkte bis 2024

Die Verwaltung schlägt vor, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastrukur für Elektromobilität im öffentlichen Raum in Braunschweig auszuschreiben.


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Ein entsprechendes Konzept ist den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden.

Basierend auf Studien und Prognosen von Experten entwickelte die Verwaltung ein Basis-Szenario (konservative Zunahme an E-Pkw) und ein Plus-Szenario (optimistische Zunahme an E-Pkw). Danach wird es 2025 insgesamt zwischen 10.685 und 18.680 Elektroautos in Braunschweig geben (reine E-Pkw und Plug-in-Hybridfahrzeuge zusammen); 2030 werden es zwischen 31.117 und 46.219 sein (weitere Einzelheiten in Beschlussvorlage 21-16987 unter www.braunschweig.de/ratsinfo). Zu Beginn dieses Jahres waren 4.138 Fahrzeuge dieser Bauart gemeldet; insgesamt gibt es derzeit in Braunschweig rund 142.000 Pkw.

E-Pkw decken ihren Energiebedarf nur zu einem geringen Teil im öffentlichen Raum. Deutschlandweit geht man von etwa zehn Prozent des Gesamtladebedarfs aus. Aufgrund der Braunschweiger Siedlungsstruktur sowie statistischer Daten ist für Braunschweig eine Quote von 16 Prozent angezeigt, da Braunschweig mehr Geschosswohnungsbau aufweist als der Bundesdurchschnitt und diese Wohnungen zudem häufiger über keinen eigenen Stellplatz verfügen.

Aus Erfahrungswerten mit bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur in Braunschweig und anderen Städten wurde ermittelt, wie vielen Stunde pro Tag ein E-Pkw zum Laden an einem Ladepunkt Energie bezieht. Zusammen mit einer baukostenoptimierten Ladeleistung von 15 Kilowatt ergibt sich der Bedarf an Ladepunkten im öffentlichen Raum (dargestellt in Anlage 1 der genannten Beschlussvorlage, jeweils im Basis-Szenario und im Plus-Szenario).

Um den jährlich steigenden Bedarf an Ladepunkten – deren Bereitstellung nicht Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge ist - in eine vertraglich handhabbare Ausbauverpflichtung zu überführen, hat die Verwaltung Zielmarken von 200 Ladepunkten bis Ende 2024, 400 Ladepunkten bis Ende 2026 und optional 500 Ladepunkten bis Ende 2028 definiert. Neben dem überwiegenden Anteil an Normalladepunkten sind hierin auch Schnellladepunkte mit mindestens 50 Kilowatt Ladeleistung enthalten.

Höhe und Zeitpunkte der Zielmarken bringen mehrere Vorteile mit sich: Da bis Ende 2024 mindestens 200 Ladepunkte errichtet und in Betrieb genommen sein müssen, ist der Betreiber angehalten, zügig mit dem Aufbau zu beginnen. Der Beschluss über die Auftragsvergabe ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Die Zielmarken befinden sich jeweils über dem tatsächlichen Bedarf des Plus- Szenarios des jeweiligen Jahres. Die öffentliche Ladeinfrastruktur geht also in Vorleistung und schafft ein sichtbares Angebot, das über die jeweils momentane Nachfrage hinausgeht. Durch das vorübergehende "Überangebot" ist die in den Folgejahren steigende Nachfrage weiterhin abgedeckt. Der Ansatz der Zielmarken oberhalb des Plus-Szenarios berücksichtigt auch, dass in Braunschweig viele Leasing-Fahrzeuge genutzt werden, die in Wolfsburg gemeldet sind.

Die zweite Zielmarke ist so gewählt, dass bei Eintreten des Basis-Szenarios das "Überangebot" im Jahr 2030 weitgehend abgebaut wäre und Angebot und Nachfrage etwa auf gleichem Niveau lägen. Bei einer sehr positiven Entwicklung entsprechend des Plus-Szenarios kann die dritte, optionale Zielmarke aktiviert werden. Diese wäre zur Gewährleistung einer gewissen Investitionssicherheit mit einer zweijährigen Verlängerung des Vertrages für diese Ladepunkte verbunden (bis Ende 2032). Ansonsten soll der Konzessionsvertrag eine Laufzeit bis Ende 2030 haben.

Um eine flächendeckende Versorgung des Stadtgebiets mit öffentlichen Ladepunkten sicherzustellen, wurden auf Grundlage der Analyse der Stadtstruktur 21 Suchräume definiert, innerhalb derer durch den Betreiber im Rahmen der ersten Zielmarke jeweils mindestens zwei Ladepunkte zu errichten sind (insgesamt also 42, Übersichtskarte in Anlage 2 der Beschlussvorlage).  Die Planung der weiteren 158 Ladepunkte der ersten Zielmarke sowie der Standorte der weiteren Zielmarken erfolgt durch den Betreiber, welcher hierbei vorrangig die tatsächliche Nachfrage und somit die Ertragsaussichten berücksichtigen wird. Das Gebot eines nachfrageorientierten und nach Möglichkeit flächendeckenden Ausbaus gilt fortlaufend und ist auch ein Kriterium für die Wertung der Angebote. Zur weiteren Steuerung durch die Stadt hat der Betreiber konkrete Pläne für jeden Standort zu erstellen, welche anschließend von der Verwaltung geprüft und freigegeben werden.

Der Planungs- und Umweltausschuss berät am Mittwoch, 13. Oktober, über das Thema. Die Entscheidung fällt der Verwaltungsausschuss am Dienstag, 9. November.

Stadt Braunschweig