Elektroautos parken weiterhin kostenlos

Förderung der Elektromobilität

Der Rat hat mit der Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Braunschweig (ParkGO) beschlossen, zur Förderung der Elektromobilität das gebührenfreie Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2017 zu verlängern. Da erst wenige Elektroautos das neue Kennzeichen für Elektrofahrzeuge haben, werden von der Stadt weiterhin gebührenfreie Sonderparkausweise ausgegeben.


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Fahrzeuge, die bereits das neue Kennzeichen haben, benötigen keinen Sonderparkausweis mehr. Ansonsten können alle Privatpersonen und Betriebe den Parkausweis bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten beantragen. Die Antragstellung ist über das Internet (www.braunschweig.de/sonderparkausweis) oder auf dem Postweg möglich. Die Ausstellung des Ausweises ist weiterhin gebührenfrei. Der Fahrzeughalter muss nicht in Braunschweig wohnen, auch auswärtige Halter können diesen Ausweis für das Braunschweiger Stadtgebiet beantragen.

Die Abteilung Bürgerangelegenheiten sendet allen Haltern von Elektroautos, die bereits einen Sonderparkausweis haben, ohne erneuten Antrag den neuen, bis 31. Dezember 2017 gültigen Sonderparkausweis zu. Da der Versand derzeit noch erfolgt, bleiben die bisherigen Sonderparkausweise bis Ende Januar gültig.

Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) wurden die rechtlichen Grundlagen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge geschaffen, die vollelektrisch betriebene Fahrzeuge und auch Hybridelektrofahrzeuge begünstigen. Die städtische Regelung zur Privilegierung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen bezieht sich nunmehr also auf diese bundeseinheitliche Definition. Fahrzeuge im Sinne des EmoG können auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum bis zu drei Stunden kostenlos parken. Wer die Regelung nutzt, ist verpflichtet, die Parkscheibe auszulegen.

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