Elektromobilität: Ausbau der Ladeinfrastruktur verliert an Schwung

Nach dem heute vorgestellten Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität standen Mitte dieses Jahres deutschlandweit etwa 4.800 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung

Ein Großteil dieser Stromtankstellen, rund 1.500, wird durch kommunale Unternehmen betrieben. Laut einer aktuellen Umfrage zur Elektromobilität unter den Mitgliedsunternehmen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) betreiben die kommunalen Unternehmen im Schnitt knapp sechs öffentliche Ladepunkte, weitere neun Ladepunkte sollen in nächsten Jahren folgen.


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Allerdings hat die Dynamik beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den vergangenen zwei Jahren merklich nachgelassen. Der aktuelle Fortschrittsbericht bestätigt diese Annahme.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Die nachlassende Dynamik der öffentlichen Ladeinfrastruktur liegt – anders als in der halböffentlichen und privaten Infrastruktur – an den bislang noch nicht tragfähigen Geschäftsmodellen.“ Während Stadtwerke im halb- und nichtöffentlichen Bereich Ladeinfrastruktur im Kundenauftrag errichten und betreiben und es schon eine Reihe vielversprechender Geschäftsmodelle gibt, „existiert für die öffentlichen Ladepunkte, bei denen der Energieversorger in der Regel gleichzeitig der Investor ist, bislang kein Business Case“. Ein Grund dafür ist, dass die elektrische Arbeit (Kilowattstunde) als Basis der Wertschöpfung nicht geeignet ist, die hohen Investitionen je Ladepunkt und dessen Betriebskosten zu refinanzieren.

„Für die öffentliche Ladeinfrastruktur muss daher geklärt werden, ob öffentliches Laden in einer elektromobilen Zukunft der Regelfall oder eher die Ausnahme ist“, so Reck. Von der Beantwortung dieser Frage hängt die Einschätzung ab, ob öffentliche Ladepunkte zukünftig ein fester Bestandteil des elektromobilen Konzepts sind oder eher eine Art Zusatzversorgung zum Regelfall „Halböffentliches oder nichtöffentliches Laden“ darstellen. Hieraus bestimmen sich maßgeblich die möglichen Geschäftsmodelle und auch die Kostenstruktur der Dienstleistung „Öffentliches Laden“.

„In diesem Zusammenhang brauchen wir kurzfristig einen auf die Marktrolle ‚Ladepunktbetreiber‚ zugeschnittenen energiewirtschaftsrechtlichen Regelungsrahmen. Auch in anderen Bereichen, so im Steuerrecht und im Baurecht, müssen Klarstellungen vorgenommen werden“, fordert Reck. „Wir brauchen Rahmenbedingungen, die keine unnötigen Barrieren für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur darstellen. Es müssen praktikable Lösungen geschaffen werden, die das Ziel ‚Förderung der Elektromobilität‘ unterstützen.“

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel