Entlastung für schadstoffarme Autos

© dpa | Jens Büttner
© dpa | Jens Büttner

Keine Stellungnahme der Länder zur geplanten Entlastung für schadstoffarme Autos

Bei den Beratungen des Bundesrates am 10. März 2017 über die von der Bundesregierung beabsichtigte steuerliche Entlastung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge ist eine Stellungnahme nicht zustande gekommen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Zusammenhang zur Pkw-Maut

Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut. Hierzu hatten sich die Länder kritisch geäußert – siehe auch Plenum Kompakt zu TOP 26 a. Mit der Steuerreduzierung möchte die Bundesregierung deutschen Autofahrer_innen entgegenkommen, die durch die Maut belastet werden.

Maßgeblich ist die Euro-6-Norm

Dabei sollen Halter_innen von Autos, die die Euro-6-Norm erfüllen, sogar etwas mehr Steuer-Entlastung bekommen, als sie Maut zahlen. Damit setzt die Bundesregierung einen ökologischen Anreiz für sehr saubere Autos. Aufgrund der geplanten Entlastung rechnet sie mit steuerlichen Mindereinnahmen von jährlich rund 100 Millionen Euro.

Die Euro-6-Norm legt die Grenzwerte der Abgase für Neuwagen fest. Dieselfahrzeuge dürfen seit September 2015 nur 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Für Benziner liegt der Grenzwert bei 60 mg/km.

Parallele Beratung von Bundesrat und Bundestag

Da die Bundesregierung das Vorhaben noch bis zur Wahl abschließen möchte, hat sie den Gesetzentwurf parallel auch beim Bundestag eingebracht. Dort wurde er ebenfalls am 10. März 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Bundesrat direkter Link zum Artikel