Entlastung von der Infrastrukturabgabe

Finanzen/Gesetzentwurf

Die Bunderegierung will einen Steuerentlastungsbetrag für Kraftfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Infrastrukturabgabe fallen, einführen. Dazu hat die Regierung den Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (18/3991) vorgelegt.


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Der Entwurf sieht eine Entlastung für die Fahrzeughalter in gleicher Höhe wie die Infrastrukturabgabe vor. Damit solle eine Doppelbelastung beim Übergang von einer steuerfinanzierten zu einer nutzerfinanzierten Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen vermieden werden.

Wie die Regierung weiter erläutert, soll die Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen überwiegend nutzerfinanziert werden. „Zu diesem Zweck wird die Nutzerfinanzierung durch Einführung einer Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen und Wohnmobile ausgeweitet“, heißt es in dem Entwurf.

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