Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf bestätigt die bisherige Praxis
Statement des Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies die Klage der Deutschen Umwelthilfe als unzulässig und unbegründet ab. Dazu sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages: "Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf bestätigt die bisherige Praxis..."
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