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Auch die Überwachung, ob die Hersteller die Vorschriften einhalten, wird nur von den nationalen Behörden durchgeführt. Der neue Gesetzesvorschlag der Kommission sieht nun eine stärkere europäische Aufsicht für das System als Ganzes vor. Der Ansatz wurde schon vor dem VW-Abgasskandal beraten, doch sieht die EU-Kommission jetzt verstärkten Handlungsbedarf. Elżbieta Bieńkowska, für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliches Kommissionsmitglied, sagt: „Mit unseren heutigen Vorschlägen werden wir zur Steigerung der Qualität und Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung und zur Verbesserung der Kontrolle von bereits in Verkehr gebrachten Fahrzeugen beitragen. Zugleich führen wir die schärfsten Emissionsprüfverfahren der Welt ein und werden diese laufend verfeinern und überprüfen, um sicherzustellen, dass die strengsten Emissionsgrenzwerte wirklich erfüllt sind.“
Der Vorschlag der Kommission sieht beispielsweise ein neues Vergütungssystem für die technischen Dienste vor, die für Prüfung und Kontrolle der Fahrzeuge hinsichtlich der EU-Typengenehmigungsvorschriften zuständig sind. So sollen künftig Interessenskonflikte vermieden werden. Außerdem sollen zukünftig Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind, von der Kommission und den Mitgliedstaaten stichprobenartig überprüft werden. Zusätzlich soll die EU-Kommission die Möglichkeit haben, die Zulassung technischer Dienste, die nicht nach den Vorschriften arbeiten, auszusetzen oder zu widerrufen.
Greg Archer von „Transport and Environment“, dem Dachverband von Organisationen aus dem nachhaltigen Verkehrsbereich, sagt: Der Vorschlag der Kommission ist gut. Er geht auf viele Schwachstellen im derzeitigen Fahrzeug-Test-System ein, hat aber auch Lücken. Ohne klare EU-Sanktionen wird es unmöglich sein das starke Band zwischen Nationalen Behörden und ihren Autoherstellern aufzulösen“. Der Verband verweist auf die unbedingte Notwendigkeit von klaren Quoten von Fahrzeugen, die zukünftig im Verkehr kontrolliert werden sollen sowie die Anwendung der sogenannten „Real-Driving-Emmission - Test“ (RDE).
Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Sollte die Verordnung angenommen werden ersetzt sie die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG.