Fahrverbot als Sanktion bei allen Straftaten
Fahrverbot als Nebenstrafe
Der Bundesrat hat keine grundlegenden Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe auch bei solchen Taten zuzulassen, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr haben. Die Öffnung des Fahrverbots als allgemeine Nebenstrafe soll es den Strafgerichten ermöglichen, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.
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