Fahrverbotsausnahmen verteidigt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Die Bundesregierung sieht in der geplanten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Erschwerung der "Ergreifung wirksamer Maßnahmen für den Gesundheitsschutz".


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der entsprechende Gesetzentwurf (19/6335, 19/6927), der am Donnerstag in erster Lesung beraten wird, sieht vor, Fahrverbote in Folge von Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen zu erschweren und generelle Ausnahmen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge zu normieren. So soll ein Verkehrsverbot grundsätzlich erst ab einem Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft ermöglicht werden. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft.

In einer Antwort (19/6900) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6198) führt die Bundesregierung weiter aus, dass sie in dieser geplanten Regelung keinen Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben sieht. Vielmehr diene die Änderung der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie. Auch einen Widerspruch zu bisher ergangenen Gerichtsurteilen verneint die Bundesregierung in der Antwort. Der Entwurf "konkretisiert vielmehr das aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Gebotene". Wie auch in der Begründung des Gesetzenwurfes argumentiert die Bundesregierung in der Antwort mit dem Verweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So werde davon ausgegangen, dass der Grenzwert dort, wo die Überschreitung des Grenzwertes im Jahresmittel unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt, durch Maßnahmen der Bundesregierung und Länderbehörden sowie einer kontinuierlichen Flottenerneuerung ohne Fahrverbote erreicht werden könne.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel