Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) für die Lkw-Maut vorbereiten

Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig.

Um die Maut für diese Fahrzeuge bequem entrichten zu können, empfiehlt sich ein Mautgerät (OBU), welches verlässlich und automatisch die Maut erhebt.


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Derzeit ist die Nachfrage nach OBUs für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm gering. Damit eine OBU vor dem 1. Juli 2024 bereitgestellt werden kann, müssen sich Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter jetzt um eine OBU bemühen. Andernfalls muss die Maut vor Fahrtantritt manuell über die Toll-Collect-Website oder die Toll-Collect-App entrichtet werden. Im Vergleich zur automatischen Erhebung mit einer OBU ist dies vor allem bei einer hohen Anzahl an Fahrten sehr aufwän-dig.

Wird die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm ab dem 1. Juli 2024 nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sollten sich daher so früh wie möglich eine OBU beschaffen. Anderenfalls ist nicht sichergestellt, dass diese vor dem 1. Juli 2024 im Fahrzeug eingebaut werden kann.

OBUs werden von Toll Collect, den Anbietern des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) oder deren Vertriebspartnern zur Verfügung gestellt. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Maut-pflicht befreit.

Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur Handwerkerausnahme finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) für die Lkw-Maut vorbereiten - Anhang 1
BALM: Bundesamt für Logistik und Mobilität direkter Link zum Artikel