Förderprogramm zur Ausstattung mit Abbiegeassistenzsystemen

© Fotolia.com/Stockwerk-Fotodesign
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Das Bundesverkehrsministerium fördert die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenten

Das „Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS)“ des Bundesverkehrsministeriums bezieht sich auf die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse und von Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzplatzes.


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Ab sofort können Anträge für eine Förderung beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden.

Alle Abbiegeassistenzsysteme, welche die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten technischen Kriterien erfüllen, sind förderfähig. Allerdings wird der Einbau nur gefördert, wenn mit ihm vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Die Förderung für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen löst bei mautpflichtigen Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen das bisherige Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs („de-minimis-Programm") ab. Davon abgesehen läuft das „de-minimis-Programm" weiter.

Einzelheiten, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung, gibt es auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr:

https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html

Weitere Informationen zu den im Verkehrsblatt veröffentlichten technischen Kriterien für Abbiegeassistenzsysteme finden Sie auf der Website des Bundesverkehrsministerium: 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/foerderrichtlinie-abbiegeassistent-bundesanzeiger.html

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