Förderung für Nachrüstung von Ladeinfrastruktur

Modernisierung der Ladesäulen mit Blick auf eine höhere Ladeleistung

Der zweite Aufruf aus der neuen Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ wurde am 18. August 2021 veröffentlicht.


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Somit können ab dem 9. September 2021 Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und auch Privatpersonen die Nachrüstung bereits vorhandener öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gefördert bekommen.

Der Förderaufruf zielt zum einen auf die Modernisierung der Ladesäulen mit Blick auf eine höhere Ladeleistung und mehr Ladekomfort und zum anderen darauf bereits bestehende Ladeinfrastruktur für alle öffentlich zugänglich zu machen.

Mit dem ersten Aufruf aus der neuen Förderrichtlinie fördert das BMVI parallel auch den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Ab dem 31. August 2021 sind Anträge dafür möglich. Bis Ende 2025 stellt das BMVI mit der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten.

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