Freistaat Sachsen erteilt Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Für Beförderungen wichtiger Waren und Güter
Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Corona-Virus »SARS-CoV-2« und der damit verbundenen Maßnahmen hat auch das sächsische Verkehrsministerium sowohl eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Beförderungen wichtiger Waren und Güter bis zum 31. Januar 2021 als auch eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot im Zusammenhang mit der Impfung der Bevölkerung gegen das Corona-Virus bis zum 30. Juni 2021 erteilt.
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