Fusionskontrolle: Daimler und BMW dürfen ihre Carsharing-Dienste unter Auflagen zusammenführen

Die Europäische Kommission hat die Gründung von sechs Gemeinschaftsunternehmen durch Daimler und BMW heute (Donnerstag) unter Auflagen genehmigt.

Die beiden Automobilhersteller wollen ihre Mobilitätsdienste in fünf Geschäftsfeldern zusammenzuführen, darunter bei den Carsharing-Diensten über DriveNow (BMW) und car2go (Daimler).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Neben den i) Carsharing-Diensten geht es um die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen im Bereich ii) Fahrdienste (Ride-Hailing), iii) Parkdienste, iv) Ladedienste und v) sonstige Mobilitätsdienste auf Abruf. Das sechste Gemeinschaftsunternehmen wird vi) die Marken verwalten und die Markenlizenzen an die fünf anderen Gemeinschaftsunternehmen vergeben.

Bei Free-Floating-Carsharing kann der Kunde den Pkw innerhalb eines begrenzten Gebiets einer Stadt anmieten und auf einer beliebigen öffentlichen Parkfläche des Gebiets wieder abstellen. Im diesem Bereich überschneiden sich die Tätigkeiten von Daimler und BMW in erheblichem Maße. Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der geplante Zusammenschluss Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Carsharings in sechs Städten geben würde: Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, München und Wien.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Daimler und BMW nach dem Zusammenschluss in der Lage wären und einen Anreiz hätten, folgende Wettbewerber vom Markt auszuschließen: a) konkurrierende Anbieter von Meta-Apps für Mobilitätslösungen (von einem solchen Ausschluss würde die Daimler-eigene Anwendung „moovel“ profitieren) und b) konkurrierende Carsharing-Anbieter (davon würden die eigenen Carsharing-Dienste profitieren).

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, haben Daimler und BMW für die sechs genannten Städte zwei Abhilfemaßnahmen angeboten:

  • Programmierschnittstellenzugang für andere Anbieter von Meta-Apps für Mobilitätslösungen, sodass auch sie die Carsharing-Dienste von Daimler und BMW anzeigen können, und
  • Zugang zu „moovel“, der multimodalen Mobilitäts-App von Daimler, für interessierte Anbieter von Carsharing-Diensten.

Durch diese Verpflichtungen werden die Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt, weil die Zugangsschranken für konkurrierende Anbieter von Free-Floating-Carsharing-Diensten verringert werden, da die Verpflichtungen sicherstellen, a) dass auch kleinere Wettbewerber in den betreffenden Städten in den Markt eintreten können und ihr Angebot unmittelbar in „moovel“ erscheint, und b) dass auch konkurrierende Mobilitäts-Apps die Dienste von DriveNow und car2go anzeigen können.

Deshalb ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung dieser Abhilfemaßnahme den Wettbewerb nicht gefährdet. Der Genehmigungsbeschluss der Kommission unterliegt der Auflage, dass die Zusagen vollständig erfüllt werden.

Das in Deutschland ansässige Unternehmen BMW stellt über seine Marken BMW, Rolls Royce und Mini weltweit Pkw und Motorräder her. Außerdem erbringt BMW Premium-Dienstleistungen im Bereich der individuellen Mobilität. Über seine Tochtergesellschaft „DriveNow“ bietet BMW Free-Floating-Carsharing-Dienste an. Das ebenfalls in Deutschland ansässige Unternehmen Daimler, das die Geschäftsfelder Mercedes-Benz Cars, Daimler Trucks, Mercedes-Benz Vans, Daimler Buses und Daimler Financial Services umfasst, ist weltweit in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Automobilprodukten, hauptsächlich Pkw, Lkw, Lieferwagen und Bussen, tätig. Über seine Tochtergesellschaft „car2go“ bietet Daimler Free-Floating-Carsharing-Dienste an.

Die Europäische Kommission hat gemäß der Fusionskontrollverordnung die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Europäische Kommission direkter Link zum Artikel