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Die Petenten begründen ihr Anliegen unter anderem mit der Einschätzung, dass eine Restrotanzeige besonders in Städten zu einer Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen führen könne, da die Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkennen könnten, ob es noch möglich ist, die Ampel zu überqueren und im anderen Fall mit der Ausrollphase ihres Fahrzeuges beginnen könnten. Zudem könnten Besitzer älterer Fahrzeuge, die noch nicht über ein Start-Stopp-System verfügen und zumeist höhere Emissionswerte hätten, den Motor abstellen, wenn ihnen bekannt ist, wie lange die Rotphase noch andauert. Als weiteres Argument wird die Steigerung des Verkehrsflusses angegeben, da bei einer Count-Down-Ampel die Grünphase seltener infolge von Unaufmerksamkeit verpasst werde.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, wurden bei der Diskussion der Petition im Internet teilweise andere Lösungen vorgeschlagen, wie etwa das dreifache Blinken des Ampellichts vor Erlöschen oder sogenannte Sanduhr-Ampeln. Teilweise sei dem Petitum aber auch widersprochen worden - unter anderem mit dem Verweis auf teure Investitionen, eine Förderung von Geschwindigkeitsübertretungen zugunsten des Ausnutzens der ablaufenden Grünphase sowie den dadurch geschaffenen Anreizen für Autorennen aufgrund der Restrotanzeige.
Gerade die beiden letztgenannten Sorgen teilt auch der Petitionsausschuss, wie aus der Vorlage hervorgeht. Zugleich wird auf Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen hingewiesen, wonach der Emissionsausstoß komplexer betrachtet werden müsse. Eine kurzzeitige Motorabschaltung sei danach erst dann zweckmäßig, wenn Motor und Abgasnachbehandlungssysteme ihre Betriebstemperatur erreicht hätten.
Hingewiesen wird auch auf internationale Erfahrungen. Danach hätten sich Count-Down-Ampeln nicht durchgesetzt, schreibt der Ausschuss. Die Abgeordneten machen des Weiteren auf ein Berliner Modellprojekt aufmerksam, dessen Ergebnisse derzeit ausgewertet werden. Aus Sicht des Ausschusses ist es vor allem wichtig, belastbare Aussagen über die objektiven Auswirkungen der Signalisierungsformen auf die Verkehrssicherheit zu bekommen. Dazu reichten die Berliner Erkenntnisse nicht aus, urteilen die Abgeordneten und sprechen sich für weitere Untersuchungen in den Ländern aus.