Hessisches Mobilitätsfördergesetz kommt

Mindestens 100 Mio. Euro pro Jahr für kommunale Verkehrsinfrastruktur

Hessen gibt den Kommunen Planungssicherheit für Investitionen in Straßen, Busse und Bahnen. Ein Hessisches Mobilitätsfördergesetz wird mindestens 100 Mio. Euro jährlich für die Verkehrsinfrastruktur in Städten und Gemeinden und für die nachhaltige Mobilitätsentwicklung zur Verfügung stellen, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte.


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„Wir wollen ein Verkehrssystem, das Mobilität mit mehr Komfort und mehr Produktivität verbindet, aber weniger Belastungen für Mensch, Klima und Umwelt verursacht“, sagte der Minister.

Al-Wazir verwies auf eine Untersuchung der KfW-Bankengruppe, nach der vier Fünftel der Deutschen ein Umdenken in der Verkehrspolitik für notwendig halten. Das Kabinett hat die so genannte Regierungsanhörung eingeleitet, und der Gesetzentwurf ist nun zur Stellungnahme an kommunale Spitzenverbände, Verkehrsorganisationen und Verbände verschickt worden.

Verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen

Derzeit wird die Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln bezahlt, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt. Hessen erhält dabei jährlich 96,5 Mio. Euro. Diese Regelung läuft jedoch Ende 2019 aus.

An ihre Stelle soll von 2020 an das Hessische Mobilitätsfördergesetz treten. Hessen ersetzt damit die Mittel des Bundes aus eigener Tasche und richtet die Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben auf nachhaltige Mobilität aus. Schon von 2019 an wird das Land die Fördermittel auf mindestens 100 Mio. Euro aufstocken. „Verkehrsvorhaben sind aufwendig und teuer“, sagte Minister Al-Wazir. „Deswegen sind die Kommunen dabei auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Mit der gesetzlichen Bindung der Mittel geben wir sie ihnen.“

Luftreinhaltung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

Vorgesehen sind die Mittel unter anderem für Straßen, Pendlerparkplätze, Rad- und Fußwege, die Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen, den Bau und Ausbau von Straßenbahnstrecken oder die Reaktivierung von Bahnlinien. Die seit 2014 praktizierte hälftige Aufteilung auf Öffentlichen Personennahverkehr und Straßenbau wird erstmals gesetzlich fixiert. „Wir setzen eigene Akzente und passen die Förderung der Verkehrsinfrastruktur an heutige Erfordernisse an“, erläuterte der Minister. „Insbesondere die Luftbelastung durch Dieselkraftstoffe verlangt Antworten.“

Einen Schwerpunkt des Entwurfs bilden deshalb die Elektromobilität und andere, neue Fördermöglichkeiten zur Luftreinhaltung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wie z.B.

  • die Anschaffung von effizienzsteigernden oder emissionsmindernden Antrieben bei Schienenpersonennahverkehrs-Fahrzeugen,
  • die Anschaffung elektrisch angetriebener Busse sowie die entsprechende Nachrüstung von Betriebshöfen und Werkstätten,
  • die Nachrüstung von Hafenanlagen, um die dort liegenden Schiffe mit Landstrom zu versorgen,
  • die Grunderneuerung von Verkehrswegen, insbesondere auch der städtischen Schieneninfrastruktur und Schienenwegen, die nicht dem Bund gehören.

Im kommunalen Straßenbau wird das Gesetz die bestehenden Fördermöglichkeiten für den Ausbau von Straßen, die Neuanlage oder Verbesserung von Radwegen sowie für den Fußverkehr erweitern. Insbesondere um die Parksituation in den Innenstädten und dicht bebauten Ortskernen zu entlasten, ist deshalb die Förderung moderner Mobilitätsangebote wie Carsharing- oder Leihfahrradstationen vorgesehen. Zur Entlastung vom Lieferverkehr soll auch weiterhin die Straßenanbindung von Güterverteilzentren förderfähig sein.

Nachhaltige Mobilität

Al-Wazir wies auf die großen Potenziale zur Verminderung von Luftschadstoffen und Treibhausgasen hin. Auch die Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität in den Städten und Ortskernen sei eine große Herausforderung: „Die Mobilität von Menschen und Gütern ist eine der Grundvoraussetzungen wirtschaftlicher Dynamik und individueller Freiheit. Wenn wir sie sichern wollen – und das tun wir – muss sie nachhaltiger werden. Der Schlüssel dazu ist die intelligente Verknüpfung der Verkehrsträger. Mit dem Mobilitätsfördergesetz unterstützen wir Hessens Städte und Gemeinden bei der Umsetzung einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik.“

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung direkter Link zum Artikel