Hinweis für Kraftfahrer: Tschechische Republik führt E-Vignette ein

Tschechien startet ab dem 1. Januar 2021 ein E-Vignetten-System. Die Maut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird dann ausschließlich mit elektronischen Vignetten abgerechnet, nicht mehr mit den klassischen Klebevignetten.

Die elektronische Vignette ist an das Autokennzeichen gebunden und online über den tschechischen E-Shop auf der Webseite www.edalnice.cz erhältlich.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Weiterhin sollen Selbstbedienungskioske insbesondere in Grenzgebieten oder am Beginn gebührenpflichtiger Autobahnen platziert werden. Erhältlich ist die E-Vignette auch in den Filialen der Tschechischen Post oder an EuroOil Tankstellen.

Eine Jahresvignette gilt zukünftig nicht wie bisher für ein Kalenderjahr, sondern für 365 Tage ab dem Datum des Beginns ihrer Gültigkeit. Die Kontrolle erfolgt über das Scannen der Kfz-Kennzeichen.

Beim Kauf über den E-Shop genügt es, lediglich das Zulassungsland, eine der drei Varianten der Gültigkeitsdauer der E-Vignette (10 Tage, 30 Tage oder 1 Jahr) und das Fahrzeugkennzeichen einzugeben. Nach der Bezahlung erhält der Käufer einen Zahlungsbeleg. Dieser Zahlungsbeleg muss nicht mit sich geführt werden.

Einige umweltfreundliche Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit. Dies gilt für E-Autos und Fahrzeuge mit einem Wasserstoff- oder Hybridantrieb (C02-Emissionswert bis 50g/km). Die Befreiung gilt nicht automatisch, sondern ist zu beantragen. Formulare und die Befreiung

sind auf der genannten Webseite verfügbar.

Freistaat Sachsen direkter Link zum Artikel