Illegale Straßenrennen als Straftat

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Illegale Straßenrennen sollen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/10145) des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Dazu soll in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches ein neuer Tatbestand eingeführt werden und die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzen.


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Die Veranstaltung von oder Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen soll mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert werden. Bei schweren Personenschäden sollen bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden können. Durch die Heraufstufung zur Straftat soll es zudem möglich werden, die Fahrzeuge der Beteiligten einzuziehen.

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