Illegale Straßenrennen als Straftat
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Illegale Straßenrennen sollen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/10145) des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Dazu soll in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches ein neuer Tatbestand eingeführt werden und die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzen.
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