Infrastrukturförderung nach dem LGVFG und Stadt & Land im Bereich Rad- und Fußverkehr:

Land und Bund fördern nachhaltige Infrastruktur in Neckarsulm mit rund 1.877.000 Euro (Landkreis Heilbronn)

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Die geförderte Geh- und Radweganbindung soll das bestehende Radverkehrsnetz in Neckarsulm weiter verbessern“


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Nach erfolgter Mittelzuweisung durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, fördert das Regierungspräsidium Stuttgart zusammen mit Bundesmitteln des Sonderprogramms Stadt und Land die Herstellung einer Rad-und Fußinfrastruktur in Neckarsulm mit 1.876.898 Euro. Ziel der Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist unter anderem eine getrennte und sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs vom motorisierten Individualverkehr.

Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte: „Die Geh- und Radweganbindung zur Unterführung in der Neckarstraße stellt einen wesentlichen Bestandteil der städtischen und regionalen Verbindung zum Neckartalradweg dar. Insgesamt soll mit der Förderung der Anbindung das bestehende Radverkehrsnetz der Stadt Neckarsulm weiter verbessert werden.“

Die Gesamtkosten der Geh- und Radweganbindung belaufen sich auf rund 1.913.000 Euro.

Das Land beteiligt sich mit einer Fördersumme in Höhe von 1.109.076 Euro. Durch Bundesmittel aus dem Sonderprogramm Stadt und Land in Höhe von 767.822 Euro ergibt sich für die Stadt Neckarsulm eine Fördersumme in Höhe von 1.876.898 Euro.

Die Fördermaßnahme ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, dessen Umsetzung sich der Mobilitätspakt Heilbronn – Neckarsulm zur Aufgabe gemacht hat. Mit dem Mobilitätspakt sollen spürbare Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse hin zu einer vernetzten und neuen Mobilität in der Region Heilbronn – Neckarsulm gelingen.

Hintergrundinformationen:

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll die Attraktivität von umweltverträglichen Verkehrsmitteln erhöht und der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorangetrieben werden.

Informationen zum LGVFG finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderung ÖPNV.

Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden. Damit setzt der Bund eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen.

Infrastrukturförderung nach dem LGVFG und Stadt & Land im Bereich Rad- und Fußverkehr: - Anhang 1
Regierungspräsidium Stuttgart