Innenstadt-Bewohner*innen müssen ab 1. August mehr für Parkausweise zahlen

Innenstadt-Bewohner*innen müssen ab 1. August mehr für Parkausweise zahlen
Innenstadt-Bewohner*innen müssen ab 1. August mehr für Parkausweise zahlen

Bisherige, sehr niedrige Gebühr stand in keinem Verhältnis  mehr zu den tatsächlichen Kosten – Bewohner-Parkausweis immer noch deutlich günstiger als reguläres Parken im öffentlichen Raum


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Anwohner*innen in der Mindener Innenstadt müssen künftig mehr für einen Bewohner-Parkausweis zahlen, der immer für ein Jahr gültig ist. Die bislang sehr niedrigen Gebühren von 25 Euro jährlich – im Jahr 1993 festgesetzt -  stünden in keinem Verhältnis mehr zu den tatsächlichen Kosten des öffentlichen Parkraums und sie seien „dem wirtschaftlichen Wert“ nicht angemessen, argumentiert die Stadt Minden. Aktuell werden die Kosten für die Bereitstellung von Parkplätzen aus dem allgemeinen städtischen Haushalt finanziert.

Der Rat der Stadt Minden hat die Erhöhung der Gebühren für das Bewohner-Parken in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 mit Mehrheit beschlossen. Ein Antrag der FDP-Fraktion, die Gebühren in zwei Schritten zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr hat es am 19. Juni eine intensive Diskussion dazu gegeben. Auch hier gab es schließlich eine große Mehrheit für die Anhebung der Gebühren.

Die neue Satzung tritt – wie auch die geänderte Parkgebührenordnung – am 1. August in Kraft. Künftig müssen Bürger*innen der Innenstadt 150 Euro pro Jahr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises in einer der entsprechenden Zonen bezahlen. Es gibt 13 Bewohner-Parkzonen (A bis M) in der Innenstadt.

Parkplätze in der Mindener Innenstadt sind beliebt, aber nur begrenzt vorhanden. Die bisherigen Gebühren für das Bewohner-Parken waren im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten des öffentlichen Parkraums (unter anderem Herstellungs-, Unterhaltungs-, Verwaltungs- und Kontrollkosten) nicht deckend und somit zu niedrig. Die Bereitstellung von Parkraum im öffentlichen Raum wurde bisher in Minden zu großen Teilen von der Allgemeinheit finanziert, „was nicht gerecht war“, so der Bereich Verkehr.

Die bisher – auch im Vergleich zu anderen, ähnlich großen Städten - sehr niedrigen Kosten für einen Bewohnerparkausweis in Minden hätten einen Anreiz geboten, das eigene Auto im öffentlichen Raum zu parken, selbst wenn es durchschnittlich 23 Stunden am Tag nicht genutzt wurde. Bei der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung allgemeiner Parkgebühren und der Einhaltung von Parkzeitbegrenzungen im öffentlichen Parkraum, seien die Anwohner*innen im Vergleich zu den sonstigen Autofahrer*innen, die in der Innenstadt parken, weiter begünstigt.

Denn nach wie vor hätten die Anwohner*innen durch die Möglichkeit des Bewohnerparkens den besonderen Vorteil, den öffentlichen Parkraum relativ günstig nutzen zu können. 150 Euro pro Jahr seien im Vergleich zu den 25 Euro bislang „natürlich eine deutliche Erhöhung“, räumt die Stadt Minden ein. Aber das Bewohner*innen-Parken sei immer noch deutlich preiswerter, als das Auto zu den allgemeinen, in der Innenstadt gültigen Tarifen, abzustellen.

So kostet zum Beispiel ein Tagesticket auf dem Simeonsplatz 4 Euro und in der privat betriebenen Tiefgarage des früheren Obermarkt-Zentrums 7,50 Euro pro Tag. „Auf das Jahr gerechnet, wären das 1.460 beziehungsweise rund 2.737 Euro“, so der Bereich Verkehr. Die vom Rat beschlossene neue Höhe der Bewohnerparkausweisgebühr von 150 Euro/Jahr diene nun der Kostendeckung des Bewohnerparkens durch die Nutzer*innen selbst.

Die Höhe der beschlossenen Gebühr orientiere sich an den mit den Parkflächen im Straßenraum verbundenen Kosten, so der Bereich Verkehr. Hierbei wurden die Herstellungs-, die Unterhaltungs-, die Verwaltungs- und Kontrollkosten pro Parkfläche und Jahr berücksichtigt. Bei den Herstellungskosten sei eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren zu berücksichtigen.

Berücksichtigt man Herstellungskosten von 100 Euro pro Quadratmeter - bei einer durchschnittlichen Parkfläche von 15 Quadratmeter -, eine Abschreibung über 50 Jahre und Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 Euro, so ergebe sich genau eine Gebühr in Höhe von 150 Euro pro Jahr für einen Bewohnerparkausweis (Herstellung 100 Euro / m² x 15 m², Abschreibung 50 Jahre = 30 Euro p.a. + 100 Euro Unterhaltung + 20 Euro Verwaltungsgebühren).

Weitere Informationen

Der Verkehrs-Bereich, der rund ein Viertel der Treibhausgasemissionen verursacht, konnte in den letzten Jahren nicht zur Kohlenstoffdioxid (CO2)-Reduktion beitragen, so das Umweltbundesamt (https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#verkehr-belastet-luft-und-klima-minderungsziele-der-bundesregierung)Mit Blick auf die eigenen Klimaschutz- und Verkehrswendeziele und das staatliche Klimaschutzziel aus Artikel 20a des Grundgesetzes verfolge die Stadt Minden die Absicht, den Kfz-Verkehr im innerstädtischen Bereich zu reduzieren und dadurch eine Reduktion von Treibhausgasen zu bewirken.

Die jährliche Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises - bisher durch die „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)“ vorgegeben - betrug danach maximal 30,70 Euro/Jahr - in Minden tatsächlich sogar nur 25 Euro/Jahr. Da diese Gebühr seit 1993 nicht mehr angepasst wurde und keinerlei steuernde Wirkung entfaltete, billigte der Bundesrat einen Gesetzentwurf des Bundestages zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zur Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner selbst zu erlassen oder diese Ermächtigung auf die Kommunen zu übertragen.

Durch eine Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung (NRWStrVGüBefZustVO) wurden die örtlichen Ordnungsbehörden ermächtigt, die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner*innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig durch den Erlass von Gebührenordnungen festzusetzen. Diese Regelung ist in NRW am 19. Februar 2022 in Kraft getreten. Dieser folgend hat der Bereich Verkehr nun die Änderungen erarbeitet und der Politik vorgeschlagen.

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