Interessenausgleich bei der Luftreinhaltung nötig

Der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

Peter Kurth hat nach der Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichts zum Fahrverbot für Dieselfahrzeuge die Notwendigkeit der Luftreinhaltung unterstrichen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Gleichzeitig wies er auf die Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung von Fahrverboten hin.

Peter Kurth: „Das Gericht in Leipzig hat festgestellt, dass Städte selbständig Fahrverbote bei extremer Luftbelastung aussprechen dürfen. Die Unternehmen der deutschen Entsorgungswirtschaft bekennen sich ausdrücklich zu den Zielen der Luftreinhaltung. Beim Einsatz für bessere Luft muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Mögliche Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein. Gerade der Wirtschaftsverkehr braucht tragfähige Regelungen, damit die Versorgung der Bevölkerung, die Belieferung von Geschäften und auch die Beseitigung von Abfällen sichergestellt sind. Deshalb ist es wichtig, mit allen Akteuren, die an der Aufrechterhaltung der Infrastruktur beteiligt sind, pragmatische und praxistaugliche Lösungen – auch für etwaige Ausnahmeregelungen – zu finden.“

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel