Kabinett beschließt Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Bär: Ausbildung von Lkw-Fahrerinnen und Fahrern stärken

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes beschlossen.

„Gut ausgebildete Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer sind das Rückgrat unserer Logistikbranche. Sie tragen tagtäglich Sorge dafür, dass unsere Warenströme reibungslos und sicher funktionieren. Damit das in Zukunft auch so bleibt, haben wir heute eine Gesetzesänderung beschlossen, die Missbrauch bei der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Güter- und Personenverkehr besser verhindern soll. Das kommt nicht nur den Fahrerinnen und Fahrern selbst zugute, sondern der gesamten Branche und allen Verkehrsteilnehmern"


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, sagte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik heute nach dem Beschluss.

Das Gesetz verbessert die bisherigen Kontrollmöglichkeiten, schafft und erweitert Bußgeldtatbestände und versieht diese mit einer strengeren Sanktion.

Eine weitere Neuerung ist eine Regelung für sogenannte "Grenzgänger". Berufskraftfahrer, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten, haben oft Schwierigkeiten, ihre Weiterbildungsqualifikation EU-weit nachzuweisen. Das Gesetz schafft hier mit einer neuen Regelung Abhilfe, die es den Bundesländern bei Bedarf ermöglicht, einen zusätzlichen Nachweis der Fahrerqualifikation auszustellen. Dies betrifft überwiegend die Bundesländer, die an Frankreich grenzen.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur direkter Link zum Artikel