Kältemittel R1234yf: Risiken noch unklar

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Die Risikobewertung des Kältemittels R1234yf im Rahmen der REACH-Stoffbewertung ist nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens werde der Abschlussbericht durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht, schreibt sie in einer Antwort (18/3793) auf eine Kleine Anfrage (18/3636) der Fraktion Die Linke.


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Die Bundesregierung betont, dass grundsätzlich alle in Fahrzeugen eingesetzten Materialien und Chemikalien den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen. Einsätze von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehren im Zusammenhang mit Fahrzeugbränden bei Verkehrsunfällen fielen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Sollten bei Unfallopfern gesundheitliche Einschränkungen auftreten, so würden darüber nur die Rettungskräfte und möglicherweise die Länder informiert. Es bestehe keine Verpflichtung, entsprechende Informationen an die Bundesregierung weiterzuleiten. Das GIDAS-Projekt der Bundesanstalt für Straßenwesen erhebe jedoch Fahrzeugbrände im Erhebungsgebiet Hannover. Sollten Unfallopfer infolge von Fahrzeugbränden gesundheitlich beeinträchtigt werden, würde dies im Rahmen des Projektes erfasst.

Die Linksfraktion hatte sich bei der Bundesregierung erneut nach möglichen Risiken des Kältemittels R1234yf, das seit einigen Monaten in Klimaanlagen von Autos eingesetzt wird, erkundigt. Aus der Antwort (18/2934) der Bundesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion gehe hervor, dass es in Deutschland keinerlei statistische Erhebungen über die Anzahl und Ursachen sowie ökologische und gesundheitliche Folgen von Fahrzeugbränden zu geben scheine, hatten die Linken-Abgeordneten bemängelt. Der Bundesregierung obliege es jedoch, im Interesse der Öffentlichkeit „schnellstmöglich Klarheit“ über die Risiken des Kältemittels herzustellen. Eine etwaige Gefährdung von Menschenleben durch kleinste Mengen von Abbauprodukten des Kältemittels bei der Verbrennung müsse dabei ausgeschlossen werden.

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