Keine neuen Förderprogramme zur Wasserstoffmobilität geplant

Verkehr — Antwort — hib 304/2024

Die Wasserstoffförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist laut einer Antwort der Bundesregierung (20/11217) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10882) „nicht grundsätzlich gestoppt“.


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Das BMDV habe die in seiner alleinigen Zuständigkeit liegende Entscheidung getroffen, „dass vom BMDV bis auf Weiteres keine neuen Wasserstoff-Förderbescheide bewilligt oder neue Verträge eingegangen werden dürfen“, heißt es in der Antwort. Im Falle einer zeitlichen Unabweisbarkeit könne jedoch eine begründete Ausnahme von dem genannten Grundsatz „ausschließlich nach Freigabe durch die Staatssekretärsebene“ erfolgen. Bereits laufende Förderprojekte in diesem Themenbereich würden nach den bestehenden Vorschriften bearbeitet, schreibt die Regierung. Etwaige Änderungsbescheide zu laufenden Förderprojektes bedürften wiederum einer Freigabe durch die Staatssekretärsebene.

Was den von der Unionsfraktion angesprochenen „Wasserstoffhochlauf im Verkehrssektor“ angeht, so teilt die Bundesregierung mit, dass für die Bewilligung der noch offenen Anträge, die im Rahmen der Förderaufrufe für die Errichtung von Wasserstofftankstellen und Elektrolyseanlagen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie Phase II eingegangen sind, keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. „Die Anträge müssen daher abgelehnt werden“.

Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sei derzeit auch nicht absehbar, „ob ein weiterer Förderaufruf für die Errichtung von Elektrolyseanlagen veröffentlicht werden kann“. Kurzfristig seien keine neuen Förderprogramme zur Stärkung der Wasserstoffmobilität geplant, heißt es in der Antwort.

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