Keine PKW-Maut auf Kosten des Datenschutzes!

Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) fordert die Bundesregierung auf, bei der geplanten Einführung einer PKW-Maut für Autobahnen und Bundesstraßen zentrale datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten.


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Eine automatisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kfz-Kennzeichen aller Verkehrsteilnehmer ist nicht erforderlich, zumal die Abrechnung der PKW-Maut über die Kfz-Steuer erfolgen soll. Die Möglichkeit einer Rückerstattung als Begründung für eine flächendeckende elektronische Erfassung der Daten und deren langfristige Speicherung ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar.

Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte und amtierende Vorsitzende der DSK: „Die DSK sieht die derzeitigen Pläne zur Einführung einer PKW-Maut sehr kritisch. Das Projekt einer nicht zuletzt nutzungsunabhängigen PKW-Maut darf nicht dazu führen, dass Bewegungsdaten von Millionen von Verkehrsteilnehmern erhoben und gespeichert werden.“

Die Entschließung steht im Wortlaut unter www.datenschutz-hamburg.de als pdf-Datei zur Verfügung.

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