Keine Radl-Demo auf der Autobahn

Bundesautobahn A 8 steht für Radl-Demo nicht zur Verfügung

Für die am 14.05.2023 geplante Radl-Demo wird eine Routenführung ohne Nutzung der Autobahn angeordnet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat Entscheidung der Stadt am 12.05.2023 bestätigt


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Ordnungsamtsleiter Andreas Bleymaier: „Ordnungsamt muss immer einen Ausgleich der Rechtsgüter finden“

Ordnungsreferent Frank Pintsch: „Es ist für die Stadt Augsburg richtig, dass die überragende Bedeutung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere für Leib und Leben, für alle Bürgerinnen und Bürger so klar vom VGH bestätigt wurde“

Am Samstag, den 01.04.2023, wurde für den 14.05.2023 eine Versammlung mit dem Thema „Für wöchentliche autofreie Tage auf der A8, bei denen die A8 zur Fahrradstraße umgewidmet wird, ein Tempolimit von 80 km/h auf der A8 und für eine Ablehnung des Landes Bayern zum beschleunigten Ausbau der A8, wie er von der Bundesregierung vorgeschlagen wurde und gegen Verbote von Fahrraddemonstrationen auf der A8“ angezeigt. Die Versammlung soll am Muttertag (14.05.2023) stattfinden und über 5,7 Kilometer der Bundesautobahn A 8 führen.

Einvernehmliche Lösung trotz Kooperationsgespräche nicht möglich

Vor Erlass des städtischen Anordnungsbescheides wurde die angezeigte Versammlung im Rahmen eines Kooperationsgespräches mit den Veranstaltern und Vertretern der Sicherheitsbehörden thematisiert. Da eine Lösung im gegenseitigen Einvernehmen nicht gefunden werden konnte, ordnete das städtische Ordnungsamt als zuständige Kreisverwaltungsbehörde unter Abwägung aller Gesichtspunkte eine alternative Routenführung ohne ein Befahren der Bundesautobahn A 8 an. Der Streckenverlauf wurde wie folgt festgesetzt:

➢Parkplatz Autobahnsee, Am Forellenbach, weiter Richtung Westen bis Oberer Auweg, Oberer Auweg, Gersthofer Straße, Kanalweg, Bauernstraße, Augsburger Straße, Donauwörther Straße, Biberbachstraße, P+R Oberhausen Nord

Öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet

Durch die mit der ursprünglichen Planung zwangsläufig einhergehende Sperrung der Autobahn wäre die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Ansicht des Ordnungsamtes unmittelbar gefährdet. Gegen diesen Bescheid des Ordnungsamtes war gerichtlich vorgegangen worden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 09.05.2023 jedoch in erster Instanz ab und bestätigte die Auffassung der Stadt Augsburg.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Stadt Augsburg auch in zweiter Instanz

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr in zweiter Instanz in seiner Entscheidung vom 12.05.2023 (Az. 10 CS 23.847) die Auffassung der Stadt Augsburg ebenfalls bestätigt und den Antrag der Versammlungsleitung abgelehnt. Der VGH bestätigt in seinem Beschluss die Auffassung der Stadt, dass zurecht „maßgeblich auf eine konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und in diesem Zusammenhang betroffene Rechte Dritter, insbesondere der höchstrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Satz GG) anderer Verkehrsteilnehmender abgestellt“ wurde. Nach dem VGH liegt eine „pflichtgemäße Ermessensausübung“ der Stadt Augsburg vor.

Ordnungsreferent Frank Pintsch: „Klare Bestätigung der Stadt Augsburg durch den VGH“

Andreas Bleymaier, Leiter des Ordnungsamtes, erläutert, dass das städtische Ordnungsamt jede eingehende Versammlungsanzeige einer rechtlichen Prüfung unterzieht. Aufgabe des Ordnungsamtes als Versammlungsbehörde ist primär das Ermöglichen von Versammlungen. Allerdings muss immer ein Interessensausgleich zwischen der Versammlungsfreiheit und dem öffentlichen Interesse der Allgemeinheit hergestellt werden. Das wurde und wird auch bei dieser Radl-Demo so praktiziert. Die nun alternativ angeordnete Routenführung behält den Bezug zur Bundesautobahn, verhindert aber die konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und reduziert die Einschränkungen für unbeteiligte Dritte massiv.

Ordnungsreferent Frank Pintsch: „Die Versammlungsfreiheit genießt einen elementaren Stellenwert und ist eine zentrale Säule unseres Grundgesetzes. Der Schutz von Leben und Gesundheit – auch ein Grundrecht – und die ungehinderte Einsatzmöglichkeit von Feuerwehr und Rettungsdienst sind für mich als Ordnungsreferent jedoch ebenfalls von überragender Bedeutung. Es ist richtig, dass die überragende Bedeutung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere für Leib und Leben, für alle Bürgerinnen und Bürger so klar bestätigt wurde. Ich stehe auch diesmal voll hinter der Entscheidung des Ordnungsamtes, eine Routenführung außerhalb der Autobahn anzuordnen. Es ist ein sehr gutes Zeichen, dass der Verwaltungsgerichtshof als höchste bayerische Instanz die Entscheidung der Stadt bestätigt hat. Dies spricht auch für die hohe Qualität der Arbeit, die das Ordnungsamt der Stadt Augsburg leistet.“

Keine Radl-Demo auf der Autobahn - Anhang 1
Stadt Augsburg