Keine Subventionen für Nachtzugverkehre

Die Bundesregierung steht nach eigener Aussage einer Ausweitung des Angebotes für Nachtzugverkehre offen gegenüber

Voraussetzung sei eine wirtschaftlich tragfähige Gestaltung des Angebots, heißt es in der Antwort (19/18819) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17474).


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Der Nachtzugverkehr falle in den Bereich des Personenfernverkehrs und werde eigenwirtschaftlich von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) betrieben, die die erwartete Nachfrage und Wirtschaftlichkeit abwägen würden, heißt es in der Antwort. Gleichzeitig werde die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene in der Nachfrage und Wirtschaftlichkeit von entsprechenden Angeboten beeinflusst.

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Personenfernverkehrs gegenüber dem Luftverkehr zu stärken, habe die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Maßnahmen beschlossen. Durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes beim Bahnfahren im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent würden Bahntickets günstiger - die Steuer auf Flugtickets sei hingegen zum 1. April 2020 erhöht worden. "Um die Klimaschutzziele 2030 aus dem Klimaschutzgesetz zu erreichen werden weitere Maßnahmen im Verkehrsbereich erforderlich sein, die dazu beitragen dürften, die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene weiter zu erhöhen", schreibt die Bundesregierung. Sie zeigt sich überzeugt davon, "dass ein steigendes Nachfragepotential nach Nachtzugverkehren durch den jedem offenstehenden Markt für Fernverkehr befriedigt werden kann". Eine Subventionierung der Nachtzugverkehre in Deutschland sei nicht geplant, heißt es in der Antwort.

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