Klage der EU-Kommission richtet sich an den Bund

Hamburg befolgt Luftreinhalteplan

Die heute von der EU-Kommission vor dem EuGH erhobene Klage zum Thema Luftreinhaltung richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland als EU-Mitgliedstaat. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Bund.


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Hamburg hat im Juni 2017 einen belastbaren, durchgerechneten und nicht beklagten Luftreinhalteplan mit sehr konkreten Maßnahmen beschlossen. Der Plan zeigt, wie die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten sind, und ist damit EU-rechtskonform. Als eine von dutzenden Maßnahmen hat der Senat an zwei Straßenabschnitten Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge beschlossen. Diese sind vorbereitet und sollen zeitnah nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Kraft treten.

Jens Kerstan, Umweltsenator, erklärt: „Unser Hamburger Luftreinhalteplan zeigt, dass wir die Anforderungen der EU sehr ernst nehmen und die Auflagen zum Schutz der Bevölkerung umsetzen. Ich hoffe, dass diese Klage die Bundesregierung dazu bringt, ihre Vogel-Strauß-Politik zu beenden. Die Bundesregierung muss die Autoindustrie auf die Nachrüstung alter Dieselfahrzeuge verpflichten. Nichts zu tun ist keine Option mehr, das muss nach dieser Klage auch den letzten Verantwortlichen in Politik und Autoindustrie klar sein.“

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter www.hamburg.de/luftreinhaltung/

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