Klage der EU-Kommission richtet sich an den Bund
Hamburg befolgt Luftreinhalteplan
Die heute von der EU-Kommission vor dem EuGH erhobene Klage zum Thema Luftreinhaltung richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland als EU-Mitgliedstaat. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Bund.
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