Kurzfristige Fahrverbote nicht zu erwarten

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum bevorstehenden Urteil Bundesverwaltungsgericht zu Luftreinhalteplänen und möglichen Fahrverboten

Der Deutsche Städtetag rechnet nach dem Diesel-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts an diesem Donnerstag nicht mit kurzfristigen Fahrverboten.


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„Falls die Richter Fahrverbote für zulässig erklären, sind die Länder gefragt, ob und wie sie die Luftreinhaltepläne anpassen", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Der Richterspruch werde in jedem Fall Signalwirkung für die weitere Debatte um saubere Luft haben. „Mit dem Urteil werden aber keine Sperrungen in Städten angeordnet werden“, stellte Dedy klar. Diese Rolle habe das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Wenn es zu Fahrverboten komme, müssten auch Ausnahmereglungen, zum Beispiel für Rettungsdienste, Handwerker und Lieferverkehr geregelt werden, betonte Dedy. Damit die Schadstoff-Emissionen tatsächlich deutlich sinken, sieht der Deutsche Städtetag aber vor allem die Automobilindustrie in der Pflicht. „Denn im Verkehr in der Stadt verursachen Diesel-PKW bis zu drei Viertel der Stickoxide. Wenn die Software-Updates nicht ausreichen, um die Grenzwerte an den Mess-Stationen in den Städten einzuhalten, muss die Autoindustrie zu Hardware-Nachrüstungen verpflichtet werden - und diese auch finanziell tragen“, forderte der Hauptgeschäftsführer des Städtetags.

Kurzfristige Fahrverbote nicht zu erwarten - Anhang 1
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