Länder prüfen Strecken für Lang-Lkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Die Bundesländer entscheiden nach Prüfung in eigener Zuständigkeit, welche Strecken für den Verkehr von sogenannten Lang-Lkw freigegeben werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10946) hervor.


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Mit dem Verweis darauf, dass Strecken, die für das Befahren durch die bis zu 25,25 Meter langen und bis zu 44 Tonnen schweren Lang-Lkw nicht geeignet sind, für diese auch nicht freigegeben würden, begegnet die Regierung in der Antwort Fragen nach einem eventuell benötigten Um- oder Ausbau von Tunneln und Kreisverkehren. Nach Ansicht der Regierung ist dies mit Blick auf die Verkehrssicherheit nicht erforderlich.

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