Länder stimmen der Einführung von E-Kennzeichen zu

Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 10. Juli 2015 einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zu

Der Beschluss wird nun der Bundesregierung zur Veröffentlichung übersandt. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Sonderrechte für Elektrofahrzeuge einzuführen, die besonders schadstoffarm sind.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

So können Gemeinden künftig Elektromobilen erlauben, die Busspur zu benutzen. Sie dürfen Parkplätze mit Ladesäulen reservieren, Elektromobile von der Parkgebühr befreien und Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen zulassen. Voraussetzung für die Sonderrechte ist, dass die Fahrzeuge mit einem „E“ auf dem Kennzeichen ausgestattet sind. Ausländische E-Mobile können eine entsprechende Plakette erwerben.

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung das vor einiger Zeit beschlossene Gesetz zur Förderung der Elektromobilität um.

Bundesrat direkter Link zum Artikel