Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu
Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt
Käufer von Elektro-Autos erhalten damit weitere Steuererleichterungen. Die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird auf zehn Jahre verlängert.
Arbeitgeber am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen
Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als so genannter geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist künftig steuerfrei.
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