Lärmschutz an Autobahnen und Bundesstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Angaben über die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen in den Jahren seit 2015 macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31290).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Sie verweist zudem darauf, dass in den vergangenen Jahren der Lärmschutz für Anwohner an neuen oder wesentlich geänderten Straßen (Lärmvorsorge) und der Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen (Lärmsanierung) wesentlich verbessert worden sei.

Die Bundesregierung habe die aktualisierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) durch die Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) eingeführt. Sie würden synchron auch für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen gelten. Zudem seien die Auslösewerte der Lärmsanierung am 1. August 2020 um weitere drei dB(A) abgesenkt worden, „sodass Anwohnerinnen und Anwohner nun bereits bei geringeren Pegeln Lärmschutzmaßnahmen erhalten können“.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel