Leih-E-Scooter ab Juni in Rostocker Innenstadt

Auch in Rostock sind E-Scooter seitdem erlaubt und gehören zunehmend zum Straßenbild

Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland die rechtliche Voraussetzung für die Nutzung von Elektro-Tretrollern, auch E-Scooter genannt, im Straßenverkehr geschaffen worden.


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Auch in Rostock sind E-Scooter seitdem erlaubt und gehören zunehmend zum Straßenbild. Zudem werden ab Mitte Juni 2020 in der Innenstadt bis zu 120 E-Scooter des Anbieters BIRD unterwegs sein.

Basierend auf einer Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände mit den E-Scooter-Anbietern sowie entsprechenden Mustervereinbarungen aus anderen Kommunen hat die Stadtverwaltung eine entsprechende Vereinbarung vorbereitet. Diese wurde nun erstmals mit einem Rostocker Franchisenehmer für den Betrieb der E-Scooter des Anbieters BIRD abgeschlossen.

Die abgeschlossene freiwillige Vereinbarung beinhaltet beispielsweise, dass maximal fünf Roller pro Standort bzw. Kreuzung etc. aufzustellen sind, als auch Qualitätsstandards für den Betrieb des Verleihsystems. Ebenso wurden sogenannte Parkverbotszonen definiert, wie auch Standards für die Kontrolle, Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch.

Wesentliches Ziel der Vereinbarung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Sollten die zur Miete zur Verfügung gestellten E-Scooter zum Beispiel Gehwege oder Zugänge derart blockieren, dass die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt wird, müssen diese umgehend von den Anbietern entfernt werden. Andernfalls werden diese kostenpflichtig im Auftrag der Stadtverwaltung entfernt. Durch die Vereinbarung haben sich die Anbieter verpflichtet, in den Parkverbotszonen mittels des so genannten Geo-Fencing ein Beenden des kostenpflichtigen Leihvorgangs zu verhindern. Verbotszonen in Rostock umfassen beispielsweise Grünanlagen, große Teile der KTV, das Stadthafenufer oder die Fußgängerzonen.

Rostock verfolgt dabei das Ziel, dass nicht mehr als 300 E-Scooter anbieterübergreifend in der Innenstadt für den Sharing-Betrieb angeboten werden.

Der Betrieb von E-Scooter- Verleihsystemen wird von den jeweiligen Anbietern grundsätzlich eigenwirtschaftlich und eigenverantwortlich im bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmen durchgeführt.

Alle wichtigen Informationen zu E-Scootern und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verhalten im Straßenverkehr mit e-Scootern sind auch im Internet zusammengestellt unter der Adresse

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