LK Grafschaft Bentheim: „Schutzstreifen außerorts“

LK Grafschaft Bentheim: „Schutzstreifen außerorts“
LK Grafschaft Bentheim: „Schutzstreifen außerorts“

Landkreis enttäuscht von Entscheidung des Bundesverkehrsministers

Nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) hat das Projekt Schutzstreifen außerorts „keine sicherheitssteigernde Wirkung“ belegt.


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Aus diesen Gründen habe nun die Demarkierung der Versuchsstrecke an der Kreisstraße 40 zwischen Halle und Getelo zu erfolgen. Dieses ist die Kernaussage eines nun eingegangenen Schreibens des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom BMVI an den Landkreis. Landrat Friedrich Kethorn zeigte sich enttäuscht: „Unsere Erfahrungen mit den Schutzstreifen sind grundsätzlich positiver Natur. Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen.“ Abgesehen davon sei diese Form der Markierungen bei den niederländischen Nachbarn eine etablierte und bewährte Standardlösung, die außerdem durch besonders niedrige Kosten überzeuge, so Kethorn.

Nach Angaben des BMVI bestätige jedoch der Schlussbericht des Projektes aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern, wo ebenfalls eine Versuchsstrecke bestand, „dass sich die Kraftfahrzeugführer an der Leitlinie orientieren und dadurch oftmals näher an die Radfahrer heranfahren.“ Und weiter: „Dieses berührt – insbesondere angesichts der außerorts anzutreffenden höheren Geschwindigkeiten – Verkehrssicherheitsaspekte (z.B. Sogwirkung von LKW).“

Die Demarkierung der Schutzstreifen, die nach Aussage des Ministeriums mit bis zu 80 Prozent gefördert werden kann, soll seitens des Landkreises in nächster Zeit vorgenommen werden. Landrat Friedrich Kethorn: „Wir wollen nun Planungskosten für einen separat geführten Radweg im Bereich der K 40 Halle-Getelo im Haushalt 2019 einstellen.“

Foto:

  • Bei der Eröffnung des Projektes „Schutzstreifen außerorts“ im Sommer 2013. (Foto: Landkreis)

Hintergrund:

Der Landkreis Grafschaft Bentheim beteiligte sich als ein Projektteilnehmer an dem bundesweiten NRVP-Projektes „Schutzstreifen außerorts – Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im Radverkehrsnetz“. Die regionalen Projektpartner setzen sich aus den Ländern bzw. Kommunen, die Untersuchungsstrecken in das Vorhaben eingebracht haben, zusammen. Dies waren neben dem Landkreis Grafschaft Bentheim, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Amt Dömitz-Malliß, der Rhein-Erft-Kreis, der Landkreis Northeim und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit der Fontanestadt Neuruppin. Im Verlauf des Projektes kamen noch weitere Teilnehmer aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin, der Stadt Köln und dem Landkreis Stormarn dazu.

Das Projekt wurde von renommierten Planungsbüros begleitet. Ebenfalls wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, in der alle regionalen Partner, die Ministerien der betroffenen Bundesländer, alle relevanten Referate des BMVBS (jetzt BMVI), das Umweltbundesamt, die Bundesanstalt für Straßenwesen, der Deutsche Landkreistag sowie der ADAC und der ADFC vertreten waren.

Die praktische Umsetzung der Projektstrecken (Markierung der Schutzstreifen) erfolgte im Jahr 2013.

Die Projektstrecke des Landkreis Grafschaft Bentheim ist die Kreisstraße 40. Sie ist ca. sieben Kilometer lang und befindet sich in den Gemeinden Halle und Getelo. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 5,25 m. Beidseitig wurden die Schutzstreifen mit einer Breite von jeweils 1,25 m abmarkiert, so dass eine Kernfahrbahn von 3,75 m verbleibt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde außerorts auf 70 km/h reduziert. In engen Kurven und bei Kuppen erfolgte eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts auf 50 km/h.

Das ursprünglich festgelegte Projektende (Ende des Jahres 2015) wurde um ein Jahr verlängert und auf Ende 2016 terminiert. Im Anschluss daran wurde der Schlussbericht zum Projekt zeitnah von den renommierten Planungsbüros eingereicht.

Auch in deutschen Fachkreisen zum Radverkehr wird die Wichtigkeit dieser Führungsform für den Radverkehr gesehen. Sie stellt neben dem finanziellen aufwendigen konventionellen Radwegebau eine Möglichkeit dar, attraktive Radverkehrsführungen, (auch zudem dort zu schaffen, wo die Platzverhältnisse konventionellen Radwegebau nicht ermöglichen) vorzuhalten. Schutzstreifen können kurzfristig umgesetzt werden und die Baukosten betragen ca. 1/10 im Vergleich zum konventionellen Radwegebau. Außerdem sind Einsparungen durch deutlich geringere zukünftige Unterhaltungskosten zu generieren

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