Lkw-Maut

Bundesfernstraßenmautgesetz

Die Länderkammer hat am 19. September 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beraten, der die bisherigen Lkw-Mautsätze absenken soll. Sie erhebt gegen die Planungen keine Einwendungen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Der Gesetzentwurf soll die bisherigen Lkw-Mautsätze an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens anpassen. Hierdurch ergeben sich geringere Mautsätze als bisher. Wesentliche Ursache sind die seit Erstellung des letzten Wegekostengutachtens, das aus dem Jahr 2007 stammt, deutlich gesunkenen Zinskosten. Der hieraus dem Bund bei der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur entstehende Vorteil ist an die Nutzer weiterzugeben. Durch die neuen Mautsätze ergeben sich im Zeitraum 2015-2017 gegenüber den bisherigen Schätzungen Mindereinnahmen von ca. 460 Millionen Euro.

Bundesrat