Mehr Klarheit beim automatisierten Fahren
Die Pflichten der Fahrzeughalter beim automatisierten Fahren sind eindeutiger formuliert.
Hersteller müssen dafür sorgen, dass sich das Fahrzeug konform zur Straßenverkehrsordnung verhält.
Bestimmungen zu Datenschutz und Haftungsfragen bieten Verbrauchern weiterhin nicht genügend Schutz.
Die Bundesregierung hat heute im Kabinett einen Gesetzentwurf zum Automatisierten Fahren beschlossen. Der Gesetzentwurf nimmt die Autohersteller nun teilweise in die Verantwortung. Kritik an unzureichenden Datenschutzregeln und an der Haftung der Autohalterin oder des Autohalters wurde aber nicht berücksichtigt.
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