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Insbesondere junge Fahranfänger und Fahranfängerinnen sollen von einer qualitativ verbesserten Fahrschulausbildung profitieren. Sie sind schließlich besonders gefährdet. So soll die pädagogische Überwachung der Fahrschullehrer- und lehrerinnen bundeseinheitlich geregelt werden. Dabei sollen zukünftig nicht mehr nur rein formale Kriterien zur Bewertung der Ausbildung herangezogen werden. Die fachliche und pädagogische Qualität der Fahrlehrerausbildung soll verstärkt im Fokus stehen.
Damit soll die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen erhöht werden.
Entbürokratisierung der Ausbildung
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz aber auch die betriebliche Situation der Fahrschulen durch weitreichende Entbürokratisierung verbessern. Gerade für die Kleinstbetriebe und "Ein-Personen-Firmen" unter den Fahrschulen ist das besonders wichtig. Auch sollen Anzeige- und Nachweispflichten überarbeitet und Ausbildungs- und Weiterbildungsregelungen erneuert werden. Diese Veränderungen sollen Entlastungen für Fahrschulen in Höhe von rund 85 Millionen Euro mit sich bringen.
Dem Nachwuchsmangel begegnen
Darüber hinaus soll das Gesetz dem drohenden Nachwuchsmangel bei den Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen entgegen wirken. Dazu sollen die Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf überarbeitet werden.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.