Meyer: "Ein Beispiel für geglückte Entbürokratisierung"

Land und Logistikbranche verständigen sich auf neuen Erlass zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Landesregierung und Logistikwirtschaft in Schleswig-Holstein haben im Schulterschluss die bisherigen Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw entrümpelt und sich auf einen neuen Kompromiss verständigt. Die bislang neun bestehenden Erlasse zu diesem Thema wurden zu einem zusammengefasst, zugleich verständigten sich der Unternehmensverband Logistik Schleswig-Holstein (UVL) und die Logistik Initiative Schleswig-Holstein (LogISH) auf klare Maßgaben für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren
""Wir folgen damit einem Wunsch des Transportgewerbes, das sich über zu komplizierte Regelungen und eine uneinheitliche Anwendungspraxis im Land beklagt hatte"", sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer heute (6. Juli) im Fährhafen von Lübeck-Travemünde, der besonders von der neuen Regelung profitieren wird. Der Kompromiss sei ein gelungenes Beispiel für Verwaltungs-Entbürokratisierung in Schleswig-Holstein.

Die neue Regelung sieht unter anderem vor, dass Lkw, die während des Fahrverbotes oder am Vorabend mit einer Fähre eintreffen, künftig eine unmittelbare Weiterfahrt genehmigt bekommen können. Auch für andere Transporte können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn dies dringend geboten ist und keine alternativen Transportmöglichkeiten bestehen. Neben Ausnahmen für einzelne Fahrten sind unter bestimmten Voraussetzungen auch längerfristige Ausnahmen möglich.

Wie Meyer weiter sagte, komme das Land mit dem neuen Erlass der Logistikbranche maximal entgegen, ohne dabei das Sonntagsfahrverbot auszuhebeln: ""Damit haben wir eine unbürokratische und faire Regelung im Sinne aller Beteiligten gefunden."" Gründe für Ausnahmegenehmigungen können die Beförderung von verderblichen Lebensmitteln, von lebenden Tieren und Pflanzen oder auch von dringend benötigten Rohstoffen oder Bauteilen sein, die bei verzögertem Eintreffen zum Stillstand ganzer Produktionsanlagen führen können. Schleswig-Holstein ist aufgrund der Fährverbindungen nach Skandinavien besonders betroffen – für viele Lkw war an Wochenenden bislang nach der ohnehin zeitraubenden Fährfahrt in Lübeck oder in Kiel Endstation.

Einen Rahmen für Ausnahmegenehmigungen hatten die Verkehrsminister der Länder bereits 2007 in einem sogenannten Handlungskonzept vorgegeben. Dieses enthält beispielsweise Lockerungen für Seehafen-Anschlussverkehre. Schleswig-Holstein hatte dieses Konzept 2008 übernommen. Im Laufe der Jahre folgten dann mehrere Einzelfallregelungen und Konkretisierungen, so dass es zuletzt neun verschiedene Landes-Erlasse zum Sonntagsfahrverbot gab.

Dies bestätigte auch der Unternehmensverband Logistik (UVL), der die Erlassänderung mit angestoßen hatte und sich intensiv in das Verfahren eingebracht hat. UVL-Präsident Peter Boyens sagte: ""Mit der Zusammenlegung der verschiedenen Erlasse haben wir jetzt ein stückweit Planungs- und Rechtsicherheit gewonnen. Bedingt durch die Randlage Schleswig-Holsteins hatten nicht nur wir, sondern auch die gesamte Wirtschaft des Landes, bürokratische Hürden zu überwinden, um die wichtigen Zentren wie Rhein- Main, Stuttgart oder München termingerecht zu erreichen. Das wird jetzt durch den neuen Erlass erleichtert.""

Holger Matzen, Vorstandsvorsitzender der Logistik Initiative Schleswig-Holstein, die sich ebenfalls intensiv in das Verfahren eingebracht hatte, attestiert: ""Durch die gemeinsame, zielgerichtete Zusammenarbeit aller Beteiligten konnten Lösungen im Interesse der gesamten Logistik-Wirtschaft gefunden werden, die zugleich den Schutz und die Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Wir – und damit schließe ich als Vorsitzender des Arbeitskreises Logistik der IHK Schleswig-Holstein auch die Kammern mit ein – freuen uns, wenn dieser partnerschaftliche Weg gemeinsam fortgesetzt wird.""

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei direkter Link zum Artikel